Kurzarbeit - Arbeitnehmer Pflichten
Im Gegensatz zum Arbeitgeber, der bei Kurzarbeit einen breiten Katalog unterschiedlicher Pflichten zu berücksichtigen hat, beschränken sich die auferlegten Pflichten für die Beschäftigten des Unternehmens im Großen und Ganzen auf Auskunfts- und Meldepflichten. Was wartet auf den Arbeitnehmer aber im Einzelnen? Generell gilt, dass trotz Kurzarbeit und einer Reduzierung der vertraglich bzw. tariflich vereinbarten Arbeitszeit alle Rechte und Pflichten erhalten bleiben. Einfach auf eigene Faust die Freizeit verlängern ist natürlich auch im Rahmen der Kurzarbeit nicht erlaubt und kann in schlimmen Fällen zur Abmahnung oder Kündigung führen.
Anzeige- und Meldepflichten
Wird durch den Arbeitgeber Kurzarbeit in Absprache mit dem Betriebsrat bzw. laut den vertraglichen Regelungen angeordnet, müssen betroffene Arbeitgeber in erster Linie ihrer Auskunftspflicht nachkommen. Dies bedeutet, dass alle Veränderungen der persönlichen Situation, welche Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld (Kug) haben, ohne Aufforderungen entweder gegenüber dem beschäftigenden Unternehmen oder der Agentur für Arbeit anzuzeigen sind. Dazu zählt unter anderem auch die Aufnahme einer Nebentätigkeit zum Zwecke der Minderung des Entgeltausfalles. Nebentätigkeiten müssen aber nicht nur mündlich gemeldet werden, sondern sind auch schriftlich nachzuweisen.
Zwang zur Annahme einer Zweitbeschäftigung
Auf den ersten Blick sicher eine der ungewöhnlichsten Merkmale der Kurzarbeit - die Agentur für Arbeit kann kurzarbeitende Arbeitnehmer in eine Neben- bzw. neue Dauerbeschäftigung vermitteln. Generell gilt an dieser Stelle die Tatsache, dass Beschäftigte diesen Vorstoß der Agentur für Arbeit ernst nehmen müssen und bei einer Ablehnung ohne driftigen Grund mit einer Sperrung des Kug von drei Wochen rechnen müssen. Weiterhin darf die Arbeitsagentur von Empfängern des Kug verlangen, sich an den Tagen der Arbeitszeitverkürzung persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Letzteres dient in erster Linie der Missbrauchsprävention des Kurzarbeitergeldes.

