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Alt 31.01.2010, 15:36
Henry Henry ist offline
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Hallo Olli82,

wenn ihr zum Zeitpunkt deines Unfalls schon in Kurzarbeit gewesen seid, ist deine Abrechnung korrekt. Wurde nach deinem Unfall erst kurz gearbeitet, bekommst du während deiner Arbeitsunfähigkeit dein normales Gehalt.

Gruß
Henry
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