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Alt 19.02.2010, 13:20
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Wenn vereinbart wurde, dass im Jan und Feb nur jeweils 1 Woche KUG ist, dann kann der Chef das auch nur so abrechnen. Für die übrige Zeit hast du Anspruch auf 100% Lohnfortzahlung. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Teilt er dich komplett in Kurzarbeit ein, weil du krank bist, dann ist das nicht rechtens, er will sich dann die Lohnfortzahlung sparen (die er ohnehin von der Krankenkasse zum Teil erstattet bekommt).

Jedenfalls hast du ab dem Arbeitsunfall 42 Tage Anspruch auf Lohnfortzahlung. Hier wird aber wohl die Berufsgenossenschaft einspringen. Die Tage sind aber definitiv nicht alle Kurzarbeit
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