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Wieviel std voher muss ich informiert werden?

Arbeitszeit Kurzarbeit (Kurzarbeit Allgemein)

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  #1 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 18:15
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Nabend schön...

Folgendes...ich arbeite schicht......laut aktuellem schichtplan habe ich freitag kurzarbeit! Wie viele stunden oder tage voher muss mich mein arbeitgeber informieren wenn ich am freitag doch arbeiten soll?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 23:26
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Beiträge: 399
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Es gibt keine festen Abläufe, hierzu muss es eine Einigung zwischen AN und AG geben. Prinzipiell reicht von heute auf morgen. Kurzarbeit ist ja kein Urlaub, deswegen sollte der AN jeden Tag "arbeitsbereit" sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.11.2009, 13:55
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hhmm....ok...danke dir...aber eine direkte vereinbarung gibt es soweit ich weis nicht...aber sind 4std vor arbeitsbeginn denn zumutbar...wenn ich davon ausgegangen bin frei zu haben?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.11.2009, 16:15
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Puh...4 Stunden sind schon echt sau kurz. Ich würde mal mit dem Chef sprechen, dass da eine vernünftige Vereinbarung getroffen wird, bspw. so, dass er dir einen Tag vorher Bescheid gibt.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 11:48
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Beiträge: 5
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Grundsätzlich ist hier die Regelung der Agentur für Arbeit bei Arbeitslosen zu beachten.

Man muss nicht neben dem Telefon sitzen und warten ob der Arbeitgeber anruft. Allerdings muss sichergestellt werden, dass der Briefkasten täglich gesichtet wird.

Die Agentur für Arbeit bzw. der Arbeitgeber ist bei längerer Abwesenheit zu informieren.

Besteht eine Betriebsvereinbarung, in der eine Regelung darüber getroffen ist?
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informiert, std, voher

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