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Hallo,
ich habe einige Beiträge im Forum gelesen, konnte aber leider zu meiner Frage keine passende Antwort finden. Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma und diese möchte für 6 Monate Kurzarbeit beantragen. Da ich nach Stunden bezahlt werde, bekomme und nie den gleichen Bruttobetrag. Daher meine Frage: Welchen Bruttobetrag wird die Zeitarbeitsfirma nehmen ? Und falls ich nach dieser Kurzarbeit gekündigt werde, rechnet das Arbeitsamt nach meinem 100% Brutto mein Arbeitslosengeld oder das was ich die letzten 6 Monate in der Kurzarbeit bekommen habe? Also werde ich Nachteile bei meinem Arbeitslosengeld haben wenn ich Kurzarbeit annehme, denn ich habe den Vertrag für Kurzarbeit noch nicht unterschrieben und an die Zeitarbeitsfirma zurück geschickt. In meinem Arbeitsvertrag steht dies: Die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt nach § 3 des Manteltarifvertrages für Vollzeitbeschäftigte 151,67 Std.. Die individuelle regelmäßige Arbeitszeit pro Monat richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage. Im Monat mit. 20 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 140 Std. 21 = 147 Std. 22 = 154 Std. 23 = 161 Std. Heist das sie werden die 151,67 Std. nehmen ? Ich habe etwas Angst die Kurzarbeit anzunehmen da ich Bedenken habe, im Falle das die mir nach 6 Monaten kündigen und ich ALG beantragen muss und weniger bekommen würde, als wenn sie mir gleich kündigen. Für Eure Hilfe danke ich im Voraus. Gruss Sevko |
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| Stichworte |
| kurzarbeit, zeitarbeitsfirma |
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