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Berechnung Rentenansprüche

Berechnung (Kurzarbeit Allgemein)

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 10:51
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Standard Berechnung Rentenansprüche

Bei Kurzarbeitergeldbezug werden doch nur 80% der SV-Beiträge abgeführt. Wie mindert das die Rentenansprüche? Gibts da amtliche Aussagen oder Berechnungen?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 00:09
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Beiträge: 394
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Ja, es gibt hierzu Berechnungen. Und zwar hat die Deutsche Rentenversicherung eine Berechnung aufgestellt, aus der sich ergibt, dass die Kurzarbeit kaum Auswirkungen auf die Rente hat.

Zu Grunde gelegt wurde ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.400€. Die Rentenansprüche für den Bezug von 2.400€ für ein Jahr belaufen sich auf 24,80€ monatlich.

Würde man anstatt der 2.400€ für ein Jahr nur 1.000€ bei Kurzarbeit verdienen, so würde sich der Rentenanspruch auf 21,90€ monatlich belaufen. In der Summe (für dieses Beispiel) nur 2,90€ Unterschied je Monat.
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Stichworte
berechnung, kurzarbeitergeld, rentenanspruch, rentenansprüche, sozialversicherung

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