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Hallo zusammen,
ich bin etwas verunsichert da ich während der Kurzarbeit fast normales Gehalt bekomme. Ich bin dann den ganzen Monat in Kurzarbeit und die Differenz zu meinem normalen Gehalt wird gezahlt, sodass ich wieder fast bei meinem normalen Gehalt bin. Jetzt frage ich mich ob diese Großzügigkeit meines AG, mir bei der Steuererklärung im nächsten Jahr Probleme bereitet (Stichwort Progressionsvorbehalt). Gehen wir mal von einem Worst Case aus, und nehmen an ich muss in 2010 ganze 6 Monate Kurzarbeit machen. Dann hätte ich 6 mal diese Differenz zum normalen Gehalt, was ca. 650 monatlich bzw.insgesamt 3900 Euro wären. Bei der Errechnung des Progressionsvorbehaltes wird ja das zu versteuernde Einkommen, dem Einkommen aus der Kurzarbeit entgegengesetzt. Wenn ich bei 6 Monaten Kurzarbeit 5700 Euro KUG hätte (die unter den Progressionssteuersatz fallen) und 16200 Euro zu versteuerndes Einkommen plus 3900 Euro die mein AG als Differenz zum normalen Lohn aufgeschlagen hat, so bekomme ich 20100 zu versteuerndes Einkommen gegenüber 5700 Euro Ersatzleistungen. So habe ich es hier errechnet: Progressionsvorbehalt-Rechner Die Zusatzbelastung wäre ja dann dieser Abschnitt (siehe Link): "Differenz zur Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt (=Belastung der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Ersatzleistungen und Einkünfte)" Bitte helft mir hier mal weiter und sagt mir ob ich richtig rechne.. |
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Hallo Leute,
vielleicht wisst ihr weiter. mein Arbeitgeber geht nicht ganz sauber vor. Ich bin momentan fast den ganzen Monat zu Hause und jeden Monat nur wenige Tage arbeiten. Auf meiner Abrechnung jeden Monat habe ich noch immer fast das normale Gehalt. Das KUG was ich bekomme entspricht zu 90% meinem echten Nettogehalt. Ich glaube langsam, dass mein Arbeitgeber mein Gehalt um 1.000 Euro hochgestuft hat, um mich komplett über KUG zu bezahlen. In Datev wird ein Bruttogehalt von 3.800 Euro aufgeführt. Mein KUG beträgt 1450 Euro. Die Differenz zu meinem normalen Gehalt (200) Euro bezahlt mein AG. Normalerweise verdiene ich Brutto 2550 Euro, mein "üblicher" Stundenlohn steht auch richtig im Datev... Sicher sagen jetzt viele: Ja geil ist doch gut. Mein Problem: Muss ich diese 3800 Euro jetzt als zu versteuerndes Einkommen betrachten? Denn wenn ich mir den Progressionsvorbehalt für den Worst Case berechne, komme ich auf 11x3800 + 1x2550 (Urlaubszeit zsg rechnet 1 Monat, wird übliches Gehalt sein) =44.350 Euro zu versteuerndes Einkommen Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen und Einkünfte: 11x1450 Euro (KUG Auszahlung) = 15950 Euro KUG Mehrsteuer durch die Lohnersatzleistungen (laut http://www.steuertipps.de/templates/...essionEuro.htm) knapp 2.000 Euro. würde das bedeuten ich habe am Ende eine Steuernachzahlung von 2.000 Euro, (abzgl. der Kosten für meine Weiterbildung zum Techniker?) |
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Sorry für den Doppel Dreifachpost aber ich hab mich schlaugemacht.
Das Kurzarbeitergeld ist ja eine steuerfreie Leistung die unter den Progressionsvorbehalt fällt. D.h. bei so einem Progressionsvorbehalts rechner muss ich als zu versteuerndes Einkommen NUR das Einkommen eingeben dass auf ÜBLICHE Weise versteuert wurde, richtig? Beispiel: Ich bin 10 Monate in Kurzarbeit, 1 Monat arbeiten und den Rest Urlaub. 2 Monate werden "normal" versteuert, diese muss ich als zu versteuerndes Einkommen angeben. Seh ich das richtig? |
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| Stichworte |
| annähernd, gehalt, kurzarbeit, normales, probleme, progression, steuer |
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