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Hier der § 173 zur Anzeige der Kurzarbeit.
Eine bestimmte Frist ist nicht zu wahren. Es ist jedoch darauf zu achten, dass das Kurzarbeitergeld frühestens für den Monat gezahlt werden kann, in dem die Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. |
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| Stichworte |
| betrieb, beziehen, kurzarbeitergeld, lange |
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