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hallo,
hatte ende november einen arbeitsunfall und war bis einschlieslich der ersten januar woche krank geschrieben. jetzt habe ich auf meiner dezember abrechnung nur kurzarbeitergeld bekommen und das ist meinen erachtens nicht richtig so!!!! hoffe es kann mir jemand helfen hier????????? schonmal besten dank |
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Hallo Olli82,
wenn ihr zum Zeitpunkt deines Unfalls schon in Kurzarbeit gewesen seid, ist deine Abrechnung korrekt. Wurde nach deinem Unfall erst kurz gearbeitet, bekommst du während deiner Arbeitsunfähigkeit dein normales Gehalt. Gruß Henry |
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ich war zu dem zeitpunkt noch am arbeiten aber der betrieb hatte vorher schon kurzarbeit angemeldet gehabt also steht mir nur der lohn in höhe des KUG zu oder kann ich noch über die krankenkasse oder so krankengeld fordern???
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Wenn der Betrieb im November schon Kurzarbeit von der AfA bewilligt bekommen hat, bekommst du für die Tage deiner Arbeitsunfähigkeit Kurzarbeitergeld.Für die Zeit, in der du Kranken- bzw. Übergangsgeld bekommen hast, steht dir dieses auch nur in Höhe des Kurzarbeitergeldes zu. Hat der Betrieb erst im Dezember mit der Kurzarbeit begonnen, bekommst du für die gesamte Zeit der Lohnfortzahlung dein volles Gehalt. Dein Kranken- bzw. Übergangsgeld ist dann ebenfalls vom Kurzarbeitergeld unabhängig.
Gruß Henry |
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Hallo, Henry!
Zitat:
Wenn er nun an einem seinen festen Arbeitstage (Mo, Di oder Mi) wegen Krankheit ausfällt, dann muss er deshalb einen weiteren Einkommensrückgang hinnehmen – weil er für den betreffenden Tag nur Kurzarbeitergeld bekommt?! Kann nicht sein, oder?
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Hallo Walter,
ich bin bei Olli82 davon ausgegangen, dass er flexible Kurzarbeitertage hat. Ob die Abrechnung bei deinem Beispiel genauso aussieht, weiß ich nicht. Ich könnte mich allerdings schlau machen, brauche aber aus Zeitmangel dafür bis zum WE. Gruß Henry |
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Zitat:
ich hatte keine flexibelen tage ich war durchgehend am arbeiten und hatte vorherr keine kurzarbeit gehabt und dann ist mir währen der arbeitszeit der unfall passiert und mein chef meinte weil die schon vorher kurzarbeit bei der AfA angemeldet hatten und es genehmigt bekommen haben, das mir mir deshalb nur die lohnzahlung in höhe vom KUG zustehen würde.hoffe das er so recht hat und nicht das die mich verarschen. |
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Gut — aber selbst dann, wenn jemand solche "flexiblen" Kurzarbeitstage hat, so muss an diesen Tagen doch trotzdem für ihn/sie das Prinzip der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten. An einem Arbeitstag, an welchem ein von eingeschränkter KA betroffener AN zur Arbeit erscheint (gemäß Absprache mit dem AG), muss er doch als ganz normaler AN gelten — mit den üblichen Pflichten, aber auch den üblichen Rechten.
Zitat:
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Bei flexiblen Kurzarbeitstagen wird für die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Begründung ist die, dass ja an jedem Tag, an dem der AN krank war, Kurzarbeit hätte sein können.
Olli's Fall und den konkreten mit festen Kurzarbeitertagen kann ich dann hoffentlich am WE genau beantworten. |
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| Stichworte |
| angemeldet, arbeitsunfall, betrieb, kurzarbeit |
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