
02.05.2009, 17:26
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Registriert seit: 02.05.2009
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Hier eine interessante Pressemeldung
Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei – es unterliegt aber – BDL wie viele andere staatliche Leistungen - dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, die Auszahlung für sich genommen unterliegt zwar nicht der Steuerberechnung, der zugeflossene Betrag des Kurzarbeitergeldes wird jedoch bei der Bestimmung der prozentualen steuerlichen Belastung der übrigen Einnahmen mit berücksichtigt.
Bezug von Kurzarbeitergeld führt häufig zur Steuernachzahlung! >> Kurzarbeitergeld, Leistungen, Partner, Denn, Monat, Elterngeld, Steuern, Nachzahlung >> Womblog [Worte oder mehr]
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