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Mitteilung der Nebentätigkeit an das Arbeitsamt?

Kurzarbeitergeld (Leistungen durch das Arbeitsamt)

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  #1 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 13:50
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Registriert seit: 20.04.2009
Beiträge: 4
Standard Mitteilung der Nebentätigkeit an das Arbeitsamt?

Hallo,

ich habe mich gefragt, wenn ich doch schon Kurzarbeit machen, dass ich nebenher noch was arbeiten kann. Nun stellt sich mich die Frage, ob ich diese Tätigkeit der Agentur für Arbeit melden muss? Was passiert wenn ich es nicht tue bzw. wie wirkt sich die Nebentätigkeit auf mein KUG aus?

Kalli
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  #2 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 14:29
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PKP PKP ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 05.04.2009
Beiträge: 412
Standard

Die Nebentätigkeit muss der Agentur für Arbeit zwingend mitgeteilt werden, da das Einkommen vom KUG abgezogen wird. Wenn man dies nicht meldet, erhält man zu Unrecht zu viele Leistungen und da sieht das Arbeitsamt keinen Spaß bei

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man es anmelden.
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Stichworte
arbeitsamt, mitteilung, nebentätigkeit

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