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Hallo, alle miteinander
Problem: Durch anfallende Kurzarbeitszeit wird ja zwangsläufig das erreichte Arbeitsentgeld gemindert, daraus ergibt sich ja auch ein deutlich niedrigerer Durschschnittslohn. Jetzt meine Frage: wird der Urlaubslohn auf Grund des erzielten letzten Quartals mit Berücksichtigung der Kurzarbeit gerechnet, oder die letzten 3 Monate vor der Kurzarbeit?? Danke im Voraus |
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Also, Beispiel:
Januar: 20 Arbeitstage, ohne Kurzarbeit Stundenlohn: 8€ ergibt netto 960€ Durchschnittlohn auch 8€ d.h. im Falle von Urlaub oder Krankheit keine Minderung Januar: 20 Arbeitstage davon aber 5 Tage Kurzarbeit, Stundenlohn für 15 Arbeitstage: 8€ = 754€ Nettoentgelddifferenz 206€ Kurzarbeitsgeld = 100,14 ==> ergibt netto: 854 (Centbeträge mal weggedacht) ==> ergibt Durchschnittlohn: 5,30€ Berechnung für Urlaub (wir denken uns jetzt, Februar, März und April mit gleicher Situation) Urlaub im Mai 10 Arbeitstage ergibt 10 Tage mal 8 Stunden mal Durchschnitt 5,30€ ODER 10 Tage mal Durchschnitt 8€ ??? ![]() Also jetzt nochmal wie wird der Urlaub berechnet KUG im Durchschnitt oder nicht Danke |
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| Stichworte |
| durchschnittslohn, urlaubsberechnung |
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