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Hallo erst einmal,
habe da mal eine Frage wie ich mich verhalten soll. Ich bin Dachdecker und wir machen zur 100% Witterungs-bedingte-Kurzarbeit, in den Monaten April bis November können wir vor lauter Arbeit keinen Urlaub machen. Ich habe noch 15 Tage von 2008 gut, und noch 31 Tage vom letzten Jahr. Wir haben ihn gesagt er soll den Urlaub über Januar bis März verteilen, hat er nicht gemacht. Laut KUG ist er doch dazu Verpflichtet Überstunden und Urlaubsüberschüsse abzubauen. Wie sollen wir uns jetzt verhalten, BR gibt es bei uns nicht sind eine 5 Mann Klitsche. Bin für eure Antworten Dankbar. |
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Wenn kein Urlaub genommen werden kann, dann muss der Urlaub ausbezahlt werden. Trotzdem ist Sinn des Urlaubs die Tatsache, dass sich der Arbeitnehmer erholen soll. 15 Tage aus 2008 ist aber natürlich sehr krass, daher würde ich den Chef auffordern, diese Urlaubsstrunden auszahlen zu lassen. Ganz wichtig ist aber auch, dass du für den Urlaub eine Bescheinigung hast, dass der Urlaub nich genommen werden konnte (damit er nicht verfallen kann).
Ich denke aber auch, dass in diesem Fall verlangt werden kann, den Urlaub einzusetzen, um der Saison Kurzarbeit vorzubeugen, weil das schon einen ordentlichen Rahmen sprengt. LG |
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| urlaub, Überschuss |
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