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Zitat von AHAMOR
1.) die kurzfristige Bekanntgabe der Kurzarbeit - ist diese okay ???
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Ja, es gibt keine gesetzliche Definition, wann die Kurzarbeit angekündigt werden muss. Dies kann also auch von Heute auf Morgen passieren.
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Zitat von AHAMOR
2.) bspw. Vertrieb auf 100 % Kurzarbeit - ist dies okay ???
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Ja, wenn der Arbeitsausfall 100% beträgt.
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Zitat von AHAMOR
3.)Kurzarbeitsplan steht für kompletten Monat, kann dieser durch individuell geführte Listen am Monatsende mit der AfA abgerechnet werden - ist dies okay ?
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Ja, weil der Plan für den Monat ja nur eine "Prognose" ist. Zum Monatsende werden dann die tatsächlichen Arbeitsausfälle abgerechnet.
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Zitat von AHAMOR
4.) was kann man tun, wenn man zwar nicht offziell aufgefordert wird, während der Kurzarbeit zu arbeiten, dies einem durch kluge Formulierungen jedoch "wärmstens" ans Herz gelegt wird?
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Sich beim Arbeitsamt melden und einen Betrugsversuch bzw. Anstiftung zum Betrug anzeigen