Trotz Kurzarbeit private Altersversorgung weiter zahlen

Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge waren im Juni rund 1,4 Millionen Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen. Experten warnen die Kurzarbeiter jetzt davor, an den Beiträgen für die private Altersversorgung zu sparen. Wer wegen Kurzarbeit weniger einzahlen kann, setzt seine Betriebsrente aufs Spiel. Weil der Lohnersatz nicht steuerpflichtig ist, könne daraus keine betriebliche Altersversorgung finanziert werden.

Den Vertrag vorübergehend auf Beitragsfreiheit umzustellen, gefährdet allerdings die Betriebsrente. Viele geben ihr Restgehalt nicht für eine sinnvolle Entgeltumwandlung aus, auch wenn sich bei einer entsprechenden Investition die Gesamtvergütung effektiv kaum verringert. Die Beiträge finanzieren sich aus dem Bruttoverdienst, der bei Kurzarbeit geringer ausfällt.

Dadurch verringert sich aber auch das zu versteuernde Einkommen, sodass letztendlich die Investition in eine private Altersversorgung kaum ins Gewicht fällt, und in die auf jeden Fall in voller Höhe weiter eingezahlt werden sollte.

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