In NRW sind laut Presseberichten rund 100 Verdachtsfälle auch Betrug bei Kurzarbeit aufgetaucht. Diese Tatsache ist für Kritiker der Kurzarbeit zwar ein gefundenes Fressen. Jan-Hendrik Crepon von der Agentur für Arbeit warnt aber vor einer schnellen Verurteilung der Firmen. Aussenstehende wüssten oft nicht, wo die Grenze zwischen flexibler Nutzung der Kurzarbeit und Betrug liegt.
Schließlich ist es ein kompliziertes Instrument zum Schutz des Arbeitsmarktes. Erst wenn Unternehmen falsch Kurzarbeitergeld abrechnen, kommt es zum Betrug. Arbeitnehmer sollten sich zwar gegen unlautere Praktiken in ihren Firmen wenden. Oft bleibt es allerdings bei anonymen Hinweisen.
Oder die Augen vor Missständen werden auf Druck der Arbeitgeber bzw. aus Angst um den Arbeitsplatz geschlossen. Dabei verstoßen Arbeitnehmer in diesem Fall gegen ihre Pflichten und machen sich am Ende vielleicht sogar selbst strafbar.

